Musik von Daham Ende
Sehr geehrte Dame!
Sehr geehrter Herr!
Ich melde mich bei Ihnen im Auftrag von AKM und
austro mechana, den österreichischen
Verwertungsgesellschaften für Musik-Urheberrechte.
Als Verwertungsgesellschaften für
Musikurheberrechte nehmen wir Nutzungsrechte aus dem
Urheberrecht für Komponisten, Textautoren und Musikverlage
in Österreich exklusiv wahr.
Zu diesen Nutzungsrechten zählen insbesondere
die Rechte der
öffentlichen Zurverfügungstellung (§18a
Urheberrechtsgesetz) und das Recht der
Vervielfältigung (§15 UrhG).
Im Rahmen Ihres Webauftritts
http://dahammusik.blogspot.com/
stellen Sie den Besuchern Ihrer Website eine große Zahl an
urheberrechtlich geschützten Musikinhalten zum Download zur
Verfügung.
Ein solches Angebot berührt die genannten
Rechte der Vervielfältigung sowie der öffentlichen
Zurverfügungstellung, und bedarf daher einer entsprechenden
Lizenzierung bei AKM und austro mechana.
Entgegen den Ausführungen auf Ihrer Website sind Sie als
Website-Betreiber haftbar für von Ihnen auch im Wege von
Verlinkung zugänglich gemachten Inhalten. Dies
insbesondere dann, wenn Sie wissen oder wissen müssen, dass
die verlinkten Inhalte ohne entsprechende Lizenzierung durch
die Rechteinhaber ins Internet hochgeladen wurden, was bei
Uploads von Inhalten auf diverse Cloud-Hosting-Plattformen
(wie in Ihrem Fall „Turbobit.net“) und anschließender
Verlinkung angenommen werden kann.
Ebenfalls ist der vermeintlich
„prophylaktische“ Hinweis auf Ihrer Website darauf, dass ein
Herunternehmen von Links zu Inhalten bei Beschwerden von
Rechteinhabern durchgeführt wird, ein eindeutiges Indiz
dafür, dass Ihnen die Unrechtmäßigkeit der angebotenen Links
bzw. Uploads ohnehin bewusst ist und Sie daher in voller
Kenntnis Ihres Tuns handeln, dass Sie den Besuchern Ihrer
Website Zugang zu rechtswidrig im Internet veröffentlichten
Werken verschaffen.
Dies ergibt sich nicht zuletzt durch die
aktuellere Rechtsprechung des EuGH zu Linksetzung im
Internet, die bereits seit geraumer Zeit das auf Ihrer
Website zitierte Urteil des Landgericht Hamburgs (das im
Übrigen nicht relevant ist, da österreichisches Recht
anwendbar ist) auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene überholt
hat (siehe dazu die Urteile zu
C‑160/15 „GS Media“ und
C‑392/19 „VG Bild-Kunst“).
Die Verlinkung von Musikinhalten auf Ihrer
Website ist daher als öffentliche Wiedergabe iSd Art. 3 Abs.
1 der Richtlinie 2001/29/EG zu qualifizieren und bedarf
daher einer entsprechenden Lizenzierung durch die
Rechteinhaber.
Wir fordern Sie daher auf, umgehend mit uns
in Kontakt zu treten, um eine entsprechende Lizenzierung
Ihres Online-Musikangebots zu unseren Tarifen für Music On
Demand-Angebote (Musikdownloads) vorzunehmen.
Informationen zu unseren Tarifen finden Sie hier:
https://www.akm.at/musiknutzende/onlinenutzung/tarifinfo/
Wir möchten Ihnen nun ermöglichen, die auf
Ihrer Website in der Vergangenheit stattgefundene und
weiterhin stattfindende Nutzung von geschützten Musikwerken
einer entsprechend korrekten Lizenzierung durch die
Rechteinhaber zuzuführen, weswegen wir diese Aufforderung
zur Aufnahme von Gesprächen aussprechen.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, müssen wir
eine umgehende Löschung sämtlicher unrechtmäßig zur
Verfügung gestellter Inhalte, an denen AKM und austro
mechana in Österreich Rechte wahrnehmen, von Ihren Websites
fordern. Dies bedeutet im Falle von musikalischen Werken auf
Grund der bestehenden Gegenseitigkeitsverträge von AKM und
austro mechana mit anderen Verwertungsgesellschaften
weltweit das
Weltrepertoire der Musik und umfasst daher sämtliche
der auf Ihrer Seite zur Verfügung gestellten Inhalte.
Eine entsprechende Nachlizenzierung der bisher
stattgefundenen Zurverfügungstellung der geschützten
Musikinhalte behalten wir uns auch in diesem Fall vor.
Wir
sehen Ihrer umgehenden Kontaktaufnahme entgegen, um eine
entsprechende Lizenzierung Ihres Online-Angebots vornehmen
zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Durch diese Anzeige bei der AKM musste ich den BLOG vom Netz nehmen (da der Non Profit Betrieb so nicht aufrecht gehalten werde kann) er wird auch in dieser Form nicht wieder kommen.
Ich
glaube das der Schaden der österreichischen Künstler dadurch entsteht
grösser sein wird, als der Schaden durch die Downloads, da die Musik in
"minderer" Qualität zur verfügung gestellt wurde und auch keine im
Erscheinungsjahr, sonder erst immer ein Jahr später (da war Zeit für den
Verkauf sicher vorhanden). Der Hauptgrund immer nur der war:
Durch dieses Blog soll das Interesse und/oder die Aufmerksamkeit für "gute" österreichische Musik geweckt werden.
Es wurden hier auch vorwiegend Künstler (mit ausgezeichneter Biographie und ihrem wirken) vor den Vorhang "gezehrt" die in diesem Lande nahezu unbekannt sind, waren, und es nun auch bleiben werden. Schade darum!
Es gab nicht wirklich Beschwerden von Künstlern das hier ihre Werke GRATIS zu finden waren, sondern nur von der Musikindustrie, die aber kaum bis gar nicht Werbung für die weniger etablierten Künstler machen oder machten!
Vieles dadurch im Hintergrund verschwand und erst in diesem Blog wieder zum Vorschein gebracht wurde.
SCHADE DARUM !
Der das hier zu Anzeige brachte kann sich nun zu Hause die Hände reiben, es werden aber dadurch nur
"DRECKWUZZERL" enstehen. Viel Spass damit !
zu sagen sei noch das ich der AKM gegenüber keinen Groll hege, die sind nur einem Hinweis nach gegangen !!!
und so sollte es auch sein